Gmbh-Gesellschafter können nicht nur Gewinne, sondern auch das übrige Vermögen der Gesellschaft auf sich übertragen : Bundesgerichtshof v.12.2.1983

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1984; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:10.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Gesellschaftsrecht
658.114.4 GesmbH
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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