Strassenplanungsrecht : BVerwG, v.18.3.1983

Der Eigentümer des durch eine strassenrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks kann die Verletzung des Abwägungsgebotes grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen, öffentliche Belange seien nicht hinreichend beachtet worden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Deutsches Verwaltungsblatt (1984; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:01.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:333.11 Enteignung: Grundbesitz
351.95 Verwaltungsverfahren
502.7 Naturschutz
625.7/.8 Strassenbau
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Eigentümer des durch eine strassenrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks kann die Verletzung des Abwägungsgebotes grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen, öffentliche Belange seien nicht hinreichend beachtet worden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog