Strassenplanungsrecht : BVerwG, v.18.3.1983
Der Eigentümer des durch eine strassenrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks kann die Verletzung des Abwägungsgebotes grundsätzlich auch mit der Begründung geltend machen, öffentliche Belange seien nicht hinreichend beachtet worden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Deutsches Verwaltungsblatt (1984; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 01.02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 333.11 Enteignung: Grundbesitz
351.95 Verwaltungsverfahren 502.7 Naturschutz 625.7/.8 Strassenbau 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 333.11 Enteignung: Grundbesitz | Dokument Nr. A-344930 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |