Vermögensbewertung bei der Scheidung

Dieser vertritt nunmehr in der Grundsatzentscheidung, dass das der Aufteilung unterliegende eheliche Gebrauchsvermögen und die der Aufteilung unterliegenden ehelichen Ersparnisse nicht im Zeitpunkt der Heimtrennung, sondern in dem der gerichtlichen Aufteilung zu bewerten sind.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Gewinn (1984; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.627 Ehescheidung
347.21 Güterrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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