Zeitwidrige Kündigung : OGH v.9.11.1982

Nur dann, wenn der Empfänger der Auflösungserklärung zweifelsfrei erkennen konnte, dass der Kündigende unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen beabsichtigte und die Nennung eines verfehlten Kündigungstermines somit nur Folge einer unrichtigen Wissenserklärung ist, kann eine Wir...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1984; Nr 6)
Ort / Verlag / Datum:08.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-344841 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage