Verzichtslehre und Wissenserklärung im Arbeitsrecht

Die zum Ausdruck gebrachte Tendenz, Lohnbefriedigungserklärungen aller Art als nichtig bzw. irrelevant anzusehen, entspricht der zutreffenden Dimension der arbeitsrechtlichen Verzichtslehre und kann der Entscheidungspraxis als Richtlinie dienen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1984; Nr 1)
VerfasserIn: Schwarz, Walter
Ort / Verlag / Datum:02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Arbeitsrecht
34.045 Rechtsverzicht
347.925 Prozessvergleiche
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Arbeitsrecht Dokument Nr. A-344837 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage