Kein Anspruch auf Kündigungsentschädigung bei aufrechtem Dienstverhältnis infolge rechtsunwirksamer Kündigung : OGH v.8.11.1983
War für einen Zeitraum von einem aufrechten Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auszugehen, konnte die Arbeitnehmerin keinen Ersatzanspruch nach 29 AngG, sondern nur die Fortzahlung eines Arbeitsentgeltes als Erfüllungsanspruch nach 1155 ABGB verlangen.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.77(094.5) Angestelltengesetz 331.817.8 Karenzurlaub 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | War für einen Zeitraum von einem aufrechten Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auszugehen, konnte die Arbeitnehmerin keinen Ersatzanspruch nach 29 AngG, sondern nur die Fortzahlung eines Arbeitsentgeltes als Erfüllungsanspruch nach 1155 ABGB verlangen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |