Kein Anspruch auf Kündigungsentschädigung bei aufrechtem Dienstverhältnis infolge rechtsunwirksamer Kündigung : OGH v.8.11.1983

War für einen Zeitraum von einem aufrechten Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auszugehen, konnte die Arbeitnehmerin keinen Ersatzanspruch nach 29 AngG, sondern nur die Fortzahlung eines Arbeitsentgeltes als Erfüllungsanspruch nach 1155 ABGB verlangen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:03.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
331.77(094.5) Angestelltengesetz
331.817.8 Karenzurlaub
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit Dokument Nr. A-343571 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage