Kein Anspruch auf Kündigungsentschädigung bei aufrechtem Dienstverhältnis infolge rechtsunwirksamer Kündigung : OGH v.8.11.1983
War für einen Zeitraum von einem aufrechten Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien auszugehen, konnte die Arbeitnehmerin keinen Ersatzanspruch nach 29 AngG, sondern nur die Fortzahlung eines Arbeitsentgeltes als Erfüllungsanspruch nach 1155 ABGB verlangen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 03.02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
331.77(094.5) Angestelltengesetz 331.817.8 Karenzurlaub 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-343571 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |