Eingeschneit: Das zahlen Sie selber : Kein Anspruch auf Urlaubsgeld

'Wenn ein Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden wie z. B. Lawinenabgang am Dienstantritt gehindert wird, dann ist das ein Unternehmerrisiko', heisst die lapidare Auskunft der Wiener Arbeiterkammer.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kurier (1984)
Ort / Verlag / Datum:15.02.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
061.1:331 AK
061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft
331.817 Urlaub
347.998 Arbeitsgericht
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung Dokument Nr. A-343285 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage