Eingeschneit: Das zahlen Sie selber : Kein Anspruch auf Urlaubsgeld
'Wenn ein Arbeitnehmer ohne eigenes Verschulden wie z. B. Lawinenabgang am Dienstantritt gehindert wird, dann ist das ein Unternehmerrisiko', heisst die lapidare Auskunft der Wiener Arbeiterkammer.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Kurier (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.02.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
061.1:331 AK 061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft 331.817 Urlaub 347.998 Arbeitsgericht |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung | Dokument Nr. A-343285 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |