Verhaltensregeln für Abgeordnete
Die deutsche Regelung beruht auf dem Prinzip der Offenlegung privater Interessen. Das entspricht dem Öffentlichkeitsgebot des Grundgesetzes und ermöglicht Kontrolle durch die Öffentlichkeit und Selbstkontrolle durch den betroffenen Abgeordneten.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtspolitik (1984; Nr 1)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.534 Abgeordnete
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Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.534 Abgeordnete | Dokument Nr. A-343017 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |