Verhaltensregeln für Abgeordnete

Die deutsche Regelung beruht auf dem Prinzip der Offenlegung privater Interessen. Das entspricht dem Öffentlichkeitsgebot des Grundgesetzes und ermöglicht Kontrolle durch die Öffentlichkeit und Selbstkontrolle durch den betroffenen Abgeordneten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Rechtspolitik (1984; Nr 1)
VerfasserIn: Roll, Hans-Achim
Ort / Verlag / Datum:01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.534 Abgeordnete
Region:BRD
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