Begriff 'Nebengeschäft' im Sinne des 82 lit. e zweiter Fall GewO 1859 : OGH v.10.5.1983 / Öffentlichkeit der Werbung durch Telefonanrufbeantworter / Nach aussen wirkende Vorbereitungen zur Errichtung eines eigenen (Kokurrenz-) Betriebes als Entlassungsgrund
Unter einem Nebengeschäft ist die tatsächliche Besorgung von Arbeiten durch einen Arbeitnehmer ausserhalb des Geschäftsbetriebes seines Arbeitgebers in der Absicht zu verstehen, sie wiederholt und in der Art zu verrichten, dass darauf Zeit und Mühe verwendet wird / Die Entlassung ist insbesondere da...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1984)
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Ort / Verlag / Datum: | 31.01.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
06.063 Wettbewerbe 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-342416 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |