Ordnungsgemässe Anhörung des Betriebsrats bei krankheitsbedingter Kündigung : Landesarbeitsgericht Hamm v.24.5.1983

Bei einer auf häufige Erkrankungen des Arbeitnehmers gestützten Kündigung ist der Betriebsrat nicht ordnungsgemäss gehört, wenn der Arbeitgeber lediglich eine Auflistung der krankheitsbedingten Ausfallzeiten des Arbeitnehmers dem Betriebsrat zur Kenntnis bringt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:30.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei einer auf häufige Erkrankungen des Arbeitnehmers gestützten Kündigung ist der Betriebsrat nicht ordnungsgemäss gehört, wenn der Arbeitgeber lediglich eine Auflistung der krankheitsbedingten Ausfallzeiten des Arbeitnehmers dem Betriebsrat zur Kenntnis bringt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog