Ordnungsgemässe Anhörung des Betriebsrats bei krankheitsbedingter Kündigung : Landesarbeitsgericht Hamm v.24.5.1983
Bei einer auf häufige Erkrankungen des Arbeitnehmers gestützten Kündigung ist der Betriebsrat nicht ordnungsgemäss gehört, wenn der Arbeitgeber lediglich eine Auflistung der krankheitsbedingten Ausfallzeiten des Arbeitnehmers dem Betriebsrat zur Kenntnis bringt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 3)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.01.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit 331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung | Dokument Nr. A-342027 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |