Ordnungsgemässe Anhörung des Betriebsrats bei krankheitsbedingter Kündigung : Landesarbeitsgericht Hamm v.24.5.1983

Bei einer auf häufige Erkrankungen des Arbeitnehmers gestützten Kündigung ist der Betriebsrat nicht ordnungsgemäss gehört, wenn der Arbeitgeber lediglich eine Auflistung der krankheitsbedingten Ausfallzeiten des Arbeitnehmers dem Betriebsrat zur Kenntnis bringt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 3)
Ort / Verlag / Datum:30.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-342027 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage