Das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers zur Durchführung von Baumassnahmen auf eigene Kosten

Will ein Wohnungseigentümer eine solche Massnahme durchführen, so bedarf er nicht der Zustimmung anderer Eigentümer, wenn die bauliche Veränderung die anderen Wohnungseigentümer nicht über das in 14 WEG bestimmte Mass hinaus beeinträchtigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 3)
VerfasserIn: Röll, Ludwig
Ort / Verlag / Datum:18.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.533 Eigentumswohnung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Will ein Wohnungseigentümer eine solche Massnahme durchführen, so bedarf er nicht der Zustimmung anderer Eigentümer, wenn die bauliche Veränderung die anderen Wohnungseigentümer nicht über das in 14 WEG bestimmte Mass hinaus beeinträchtigt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog