Das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers zur Durchführung von Baumassnahmen auf eigene Kosten

Will ein Wohnungseigentümer eine solche Massnahme durchführen, so bedarf er nicht der Zustimmung anderer Eigentümer, wenn die bauliche Veränderung die anderen Wohnungseigentümer nicht über das in 14 WEG bestimmte Mass hinaus beeinträchtigt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1984; Nr 3)
VerfasserIn: Röll, Ludwig
Ort / Verlag / Datum:18.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.778.533 Eigentumswohnung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.778.533 Eigentumswohnung Dokument Nr. A-341285 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage