Rücknahme der Kündigung : AG Wien v.1.2.1983

Hat der Arbeitgeber auf die Bitte einer gekündigten Arbeitnehmerin, ihr noch eine letzte Chance zu geben, gesagt, er warte einen Monat, kann selbst eine solche Erklärung nicht als sofortige Rücknahme der Kündigung gewertet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1984)
Ort / Verlag / Datum:04.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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