Ermittlung der Arbeitnehmerzahl für Kündigungsschutz : Bundesarbeitsgericht v.9.6.1983

Bei der Ermittlung der, gemäss 23 Abs.1 Satz 2 KSchG erforderlichen Beschäftigtenzahl, sind alle im Betrieb regelmässig beschäftigten Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf den zeitlichen Umfang ihrer Tätigkeit mitzuzählen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 2)
Ort / Verlag / Datum:20.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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