Schwerwiegende Schäden

Was illegale Arbeitnehmerüberlassung ist, lässt sich auf den ersten Blick einfach definieren. Es ist das gewerbsmässige Überlassen von Arbeitskräften durch den eigenen Arbeitgeber zu Arbeitsleistungen an Dritte, ohne dass der eigene Arbeitgeber, der sogenannte Verleiher, die dafür erforderliche Erla...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bundesarbeitsblatt (1984; Nr 1)
VerfasserIn: Sandmann, Georg
Ort / Verlag / Datum:01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Leiharbeit
331.96 Arbeitsvermittlung, private
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.116 Leiharbeit Dokument Nr. A-338988 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage