Gewährleistungsanspruch bei mangelhafter Nachlieferung : Bundesgerichtshof v.10.1.1983

Ist die vom Käufer gewählte Nachlieferung wiederum mangelhaft, kann er auf die anderen Gewährleistungsansprüche zurückgreifen. Er muss allerdings, wenn der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, auch die erneut aufgetretenen Mängel rügen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 34)
Ort / Verlag / Datum:10.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
381 Handel
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-337105 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage