Gewährleistungsanspruch bei mangelhafter Nachlieferung : Bundesgerichtshof v.10.1.1983
Ist die vom Käufer gewählte Nachlieferung wiederum mangelhaft, kann er auf die anderen Gewährleistungsansprüche zurückgreifen. Er muss allerdings, wenn der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft ist, auch die erneut aufgetretenen Mängel rügen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 34)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
381 Handel 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche | Dokument Nr. A-337105 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |