'Kommerzialisierung' des Urlaubsgenusses : BGH v.11.1.1983

Wird der Geschädigte durch eine Körperverletzung daran gehindert, einen geplanten Urlaub zu geniessen, dann führt dies nicht zum Ersatz eines Vermögensschadens, sondern kann nur bei der Bemessung des Schmerzengsgeldes berücksichtigt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Rundschau (1983; Nr 12)
VerfasserIn: Gitter, W
Ort / Verlag / Datum:12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
331.817 Urlaub
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-336769 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage