Betriebliche Zusage einer Lebensversicherung mit Wartezeit : Bundesarbeitsgericht v.19.4.1983

Verspricht der Arbeitgeber, eine Lebensversicherung nach einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren abzuschliessen, so erteilt er damit eine Versorgungszusage / Die Pflicht zum Abschluss besteht im Zweifel auch dann, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar mit dem Ablauf der Wartezeit in den Ruhestand trit...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 34)
Ort / Verlag / Datum:10.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.3 Lebensversicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche Dokument Nr. A-335663 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage