Ausbildungsvergütung bei verkürzter Ausbildungszeit : Bundesarbeitsgericht v.8.12.1982
Wird die Ausbildungszeit nach 29 Abs.2 BBiG verkürzt, so ändert sich der Ausbildungsinhalt nicht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1984; Nr 1)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.01.1984 |
Erscheinungsjahr: | 1984 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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