Ausbildungsvergütung bei verkürzter Ausbildungszeit : Bundesarbeitsgericht v.8.12.1982

Wird die Ausbildungszeit nach 29 Abs.2 BBiG verkürzt, so ändert sich der Ausbildungsinhalt nicht.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1984; Nr 1)
Ort / Verlag / Datum:10.01.1984
Erscheinungsjahr:1984
Sprache:Deutsch
Klassifikation:377 Berufsausbildung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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