Eintragungsfähigkeit einer dringlichen Unterwerfungserklärung in das Grundbuch: Bedingtheit der Höhe des Zinsanspruchs : Bundesgerichtshof v.30.6.1983
Ist der notariellen Schuldurkunde ein bedingter mit einem unbedingten Zinsanspruch in einem sich daraus ergebenden Höchstzinssatz zusammengefasst, so ist die Erklärung, dass sich der Schuldner unterwirft, wirksam und eintragungsfähig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 51/52)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 333.34 Grundbuch
336.78 Zinsfuss 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Ist der notariellen Schuldurkunde ein bedingter mit einem unbedingten Zinsanspruch in einem sich daraus ergebenden Höchstzinssatz zusammengefasst, so ist die Erklärung, dass sich der Schuldner unterwirft, wirksam und eintragungsfähig. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |