Hinzurechnung der Mietgebühren zum Gewerbeertrag bei Überlassung von know-how und Vermietung von Maschinen : Bundesfinanzhof v.15.6.1983
Enthält ein Vertrag zwei zwar durch Parteiwillen verbundene, jedoch voneinander trennbare Hauptpflichten, so ist die Hälfte der Mietzinsen, die für die Vermietung entrichtet wurden, dem Gewerbeetrag hinzuzurechnen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 34)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Gewerbesteuer
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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