Abfindungsanspruch bei Kündigung aus Anlass einer Rationalisierungsmassnahme : Bundesarbeitsgericht v.14.12.1982

Wird einem Arbeiter des öffentlichen Dienstes aus Anlass einer Rationalisierungsmassnahme gekündigt, so greift der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter auch dann ein, wenn zunächst ein befristetes Arbeitsverhältnis zur Deckung eines auslaufenden Arbeitskräftebedarfs anschliesst...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 50)
Ort / Verlag / Datum:16.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.011.42 Rationalisierung: Betriebswirtschaft
35.08 Dienst, öffentlicher
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Wird einem Arbeiter des öffentlichen Dienstes aus Anlass einer Rationalisierungsmassnahme gekündigt, so greift der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter auch dann ein, wenn zunächst ein befristetes Arbeitsverhältnis zur Deckung eines auslaufenden Arbeitskräftebedarfs anschliesst.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog