Einigungsamt : VerfGH v.2.7.1983

Auch das einzelne Betriebsratsmitglied kann das Einigungsamt anrufen, wenn es sich durch das Verhalten des Betriebsinhabers in seinen Rechten als Betriebsratsmitglied beeinträchtigt erachtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 51/52)
Ort / Verlag / Datum:21.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.998.74 Einigungsämter
331.152 Betriebsrat
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.998.74 Einigungsämter Dokument Nr. A-334155 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage