Klage auf Unterlassung und Widerruf einer kreditschädigenden Äusserung : OGH v.8.3.1983

Unter den Begriff des 'Verbreitens' fällt jede Mitteilung einer Tatsache, auch wenn diese nur an eine einzige Person weitergegeben wird / Die Wiederholungsgefahr ergibt sich im gegenständlichen Fall schon aus der Vielzahl der vom Beklagten verbreiteten wahrheitswidrigen kreditschädigenden...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 51/52)
Ort / Verlag / Datum:21.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.513 Schadenersatz
336.77 Kredite
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.513 Schadenersatz Dokument Nr. A-333120 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage