Anspruch des Lehrlings auf die Lehrlingsentschädigung : OGH v.26.4.1983

Nach der geltenden Rechtslage erhält ein Lehrling, wenn er wegen Schlechtwetters einen Arbeitsausfall erleidet, keine Schlechtwetterentschädigung, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Lehrling auch in einem solchen Fall ohnehin einen unverkürzten Anspruch auf Lehrlingsentschädigung hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1983; Nr 6)
VerfasserIn: Andexlinger, Helmut
Filzmoser, Friedrich
Ort / Verlag / Datum:11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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