Anspruch des Lehrlings auf die Lehrlingsentschädigung : OGH v.26.4.1983
Nach der geltenden Rechtslage erhält ein Lehrling, wenn er wegen Schlechtwetters einen Arbeitsausfall erleidet, keine Schlechtwetterentschädigung, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Lehrling auch in einem solchen Fall ohnehin einen unverkürzten Anspruch auf Lehrlingsentschädigung hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1983; Nr 6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 331.761 Lehrlinge | Dokument Nr. A-332265 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |