Qualifizierung eines Unfalles als Arbeitsunfall : OGH v.21.9.1982
Ein Arbeitsunfall ist dann anzunehmen, wenn der Unfall in zeitlichem, örtlichem und ursächlichem Zusammenhang mit der versicherungspflichtigen Beschäftigung gestanden ist / Entscheidend ist die Tätigkeit des verletzten Arbeitnehmes und nicht etwa jene des Schädigers.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Industrie (1983; Nr 51/52)
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Ort / Verlag / Datum: | 21.12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.823 Arbeitsunfall
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Ablageschlagwort: 331.823 Arbeitsunfall | Dokument Nr. A-331863 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |