Kriterien der Zulässigkeit des Rechtsweges : OGH v.9.11.1982

Wie der Oberste Gerichtshof schon mehrfach ausgesprochen hat, ist die Zulässigkeit des Rechtsweges primär nach dem Wortlaut des Klagebegehrens und darüber hinaus nach dem Klagesachverhalt zu beurteilen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Industrie (1983; Nr 51/52)
Ort / Verlag / Datum:21.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.9 Zivilprozessordnung
347.98 Gerichte: Zuständigkeit
347.9 Prozessverfahren
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.9 Zivilprozessordnung Dokument Nr. A-331857 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage