Zur Ablehnung einer strafgesetzwidrigen Weisung : Verwaltungsgerichtshof v.15.12.1982
Es kann daher festgehalten werden, dass der Begriff der strafgesetzwidrigen Weisung eher eng auszulegen ist und eine Ablehnung einer Weisung nur in offenkundigen Fällen möglich sein wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Gemeinde-Zeitung (1983; Nr 24)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 15.12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 35.08 Dienst, öffentlicher
342.4 Bundesverfassung 35.081.71 Beamtenrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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