Zur Ablehnung einer strafgesetzwidrigen Weisung : Verwaltungsgerichtshof v.15.12.1982

Es kann daher festgehalten werden, dass der Begriff der strafgesetzwidrigen Weisung eher eng auszulegen ist und eine Ablehnung einer Weisung nur in offenkundigen Fällen möglich sein wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Gemeinde-Zeitung (1983; Nr 24)
VerfasserIn: Walter, Herbert
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 15.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.08 Dienst, öffentlicher
342.4 Bundesverfassung
35.081.71 Beamtenrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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