Zur Informationspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament

Regierungen sind verfassungsrechtlich grundsätzlich verpflichtet, parlamentarischen Informationsbegehren zu entsprechen / Eine Informationsverweigerung gegenüber dem Parlament aus Gründen der Geheimhaltung oder des Steuergeheimnisses ist unzulässig.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 23)
VerfasserIn: Linck, Joachim
Ort / Verlag / Datum:12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.53 Parlament
342.537 Nationalrat: Anfragen
328.13 Regierung
Region:BRD
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