Zur Informationspflicht der Regierung gegenüber dem Parlament
Regierungen sind verfassungsrechtlich grundsätzlich verpflichtet, parlamentarischen Informationsbegehren zu entsprechen / Eine Informationsverweigerung gegenüber dem Parlament aus Gründen der Geheimhaltung oder des Steuergeheimnisses ist unzulässig.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 23)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 12.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.53 Parlament
342.537 Nationalrat: Anfragen 328.13 Regierung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 342.53 Parlament | Dokument Nr. A-331343 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |