Grundsätzlich kein Urlaubsabgeltungsanspruch bei Ausscheiden des Arbeitnehmers nach dauernder Arbeitsunfähigkeit : Bundesarbeitsgericht v.23.6.1983
Der Abgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch besteht und erfüllbar ist daran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer weiterhin dauernd arbeitsunfähig erkrankt ist nur wenn die Erfüllung des Urlaubs noch möglich ist, entsteht der Abgeltungsanspruc...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 47)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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