Grundsätzlich kein Urlaubsabgeltungsanspruch bei Ausscheiden des Arbeitnehmers nach dauernder Arbeitsunfähigkeit : Bundesarbeitsgericht v.23.6.1983
Der Abgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch besteht und erfüllbar ist daran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer weiterhin dauernd arbeitsunfähig erkrankt ist nur wenn die Erfüllung des Urlaubs noch möglich ist, entsteht der Abgeltungsanspruc...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 47)
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Ort / Verlag / Datum: | 25.11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht | Dokument Nr. A-330916 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |