Grundsätzlich kein Urlaubsabgeltungsanspruch bei Ausscheiden des Arbeitnehmers nach dauernder Arbeitsunfähigkeit : Bundesarbeitsgericht v.23.6.1983

Der Abgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch besteht und erfüllbar ist daran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer weiterhin dauernd arbeitsunfähig erkrankt ist nur wenn die Erfüllung des Urlaubs noch möglich ist, entsteht der Abgeltungsanspruc...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 47)
Ort / Verlag / Datum:25.11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Der Abgeltungsanspruch setzt voraus, dass der Urlaubsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch besteht und erfüllbar ist daran fehlt es, wenn der Arbeitnehmer weiterhin dauernd arbeitsunfähig erkrankt ist nur wenn die Erfüllung des Urlaubs noch möglich ist, entsteht der Abgeltungsanspruch.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog