Rückstellung aufgrund Gratifikationsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern : Bundesfinanzhof v.7.7.1983

Verpflichtungen aus einer Gratifikation, die an die Arbeitnehmer nach Ablauf mehrerer Jahre und unter der Voraussetzung weiterer Betriebszugehörigkeit auszuzahlen ist, müssen vom Arbeitgeber durch eine Rückstellung berücksichtigt werden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:30.11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.155 Gewinne, betriebliche
331.225 Gratifikationen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verpflichtungen aus einer Gratifikation, die an die Arbeitnehmer nach Ablauf mehrerer Jahre und unter der Voraussetzung weiterer Betriebszugehörigkeit auszuzahlen ist, müssen vom Arbeitgeber durch eine Rückstellung berücksichtigt werden.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog