Rückstellung aufgrund Gratifikationsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern : Bundesfinanzhof v.7.7.1983

Verpflichtungen aus einer Gratifikation, die an die Arbeitnehmer nach Ablauf mehrerer Jahre und unter der Voraussetzung weiterer Betriebszugehörigkeit auszuzahlen ist, müssen vom Arbeitgeber durch eine Rückstellung berücksichtigt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1983; Nr 33)
Ort / Verlag / Datum:30.11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.155 Gewinne, betriebliche
331.225 Gratifikationen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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