Rückstellung aufgrund Gratifikationsverpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern : Bundesfinanzhof v.7.7.1983
Verpflichtungen aus einer Gratifikation, die an die Arbeitnehmer nach Ablauf mehrerer Jahre und unter der Voraussetzung weiterer Betriebszugehörigkeit auszuzahlen ist, müssen vom Arbeitgeber durch eine Rückstellung berücksichtigt werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 33)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.155 Gewinne, betriebliche
331.225 Gratifikationen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 658.155 Gewinne, betriebliche | Dokument Nr. A-330913 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |