Lohnfortzahlungsgesetz : Bundesarbeitsgericht v.15.6.1983

Nahauslösungen gehören nicht zum Gesamtverdienst des Arbeiters sie brauchen daher vom Arbeitgeber bei der Berechnung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts nicht berücksichtigt zu werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 48)
Ort / Verlag / Datum:02.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.216 Lohnfortzahlung
331.23 Lohnformen
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.216 Lohnfortzahlung Dokument Nr. A-330910 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage