Fristlose Entlassung wegen provozierender parteipolitischer Betätigung im Betrieb : Bundesarbeitsgericht v.9.12.1982

Das Tragen einer auffälligen Plakette im Betrieb während der Arbeitszeit, durch die eine parteipolitische Meinung bewusst und herausfordernd zum Ausdruck gebracht wird, kann ähnlich wie eine ständige verbale Agitation eine provozierende parteipolitische Betätigung darstellen, die einen wichtigen Gru...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 48)
Ort / Verlag / Datum:02.12.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.048.12 Betriebsfrieden
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-330169 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage