Ausscheiden vor Unverfallbarkeit einer Ruhegeldanwartschaft : Bundesarbeitsgericht v.29.3.1983
Härteklauseln in Versorgungsordnungen haben den Zweck, auch für ungewöhnliche Sonderfälle befriedigende Lösungswege zu öffnen. Sie begründen keine Pflicht des Arbeitgebers, tragende Entscheidungen der Versorgungsordnung abzuändern.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 33)
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Ort / Verlag / Datum: | 30.11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.171 Altersversorgung, betriebliche | Dokument Nr. A-328863 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |