Das Arbeitszimmer

Grundsätzlich ist von dem Gedanken auszugehen, dass die auf einen Wohnraum entfallenden Kosten nur dann Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind, wenn dieser Raum eindeutig nur für Erwerbszwecke verwendet wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1983)
Ort / Verlag / Datum:22.11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:323.329 Berufe, freie
658.155 Gewinne, betriebliche
336.2 Einkommensteuer
336.2 Steuerrecht
Region:Österreich
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