Das Arbeitszimmer
Grundsätzlich ist von dem Gedanken auszugehen, dass die auf einen Wohnraum entfallenden Kosten nur dann Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten sind, wenn dieser Raum eindeutig nur für Erwerbszwecke verwendet wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1983)
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Ort / Verlag / Datum: | 22.11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 323.329 Berufe, freie
658.155 Gewinne, betriebliche 336.2 Einkommensteuer 336.2 Steuerrecht |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 323.329 Berufe, freie | Dokument Nr. A-328017 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |