Betriebliche Altersversorgung : Bundesarbeitsgericht v.19.4.1983

Verspricht der Arbeitgeber, eine Lebensversicherung nach einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren abzuschliessen, so erteilt er damit eine Versorgungszusage / Die Pflicht zum Abschluss des zugesagten Versicherungsvertrages besteht im Zweifel auch dann, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar mit dem Abla...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1983; Nr 46)
Ort / Verlag / Datum:18.11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.3 Lebensversicherung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Verspricht der Arbeitgeber, eine Lebensversicherung nach einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren abzuschliessen, so erteilt er damit eine Versorgungszusage / Die Pflicht zum Abschluss des zugesagten Versicherungsvertrages besteht im Zweifel auch dann, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar mit dem Ablauf der Wartezeit in den Ruhestand tritt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog