Betriebliche Altersversorgung : Bundesarbeitsgericht v.19.4.1983
Verspricht der Arbeitgeber, eine Lebensversicherung nach einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren abzuschliessen, so erteilt er damit eine Versorgungszusage / Die Pflicht zum Abschluss des zugesagten Versicherungsvertrages besteht im Zweifel auch dann, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar mit dem Abla...
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Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1983; Nr 46)
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Ort / Verlag / Datum: | 18.11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.171 Altersversorgung, betriebliche
368.3 Lebensversicherung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Der Betrieb (1983; Nr 46)
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