Feiertagszuschlag bei tagsübergreifender Schicht : Bundesarbeitsgericht v.28.6.1983
Bestimmt ein Tarifvertrag, dass für Feiertagsarbeit von 0.00 bis 24.00 Uhr ein Feiertagszuschlag gezahlt werden muss, so gilt das im Zweifel auch für Schichtarbeit, die am Vortage beginnt und am Feiertag um 6.15 Uhr endet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1983; Nr 32)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.021.812.2 Schichtarbeit
331.813 Sonn-und Feiertagsarbeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.021.812.2 Schichtarbeit | Dokument Nr. A-325569 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |