Zur Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für befristete Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst
Entgegen einer im arbeitsrechtlichen Schrifttum vertretenen Auffassung sind die Länder befugt, gesetzliche Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst, insbesondere im Hochschulbereich, zu erlassen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 22)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 11.1983 |
Erscheinungsjahr: | 1983 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
35.08 Dienst, öffentlicher 378.12 Universitäten: Lehrer |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Entgegen einer im arbeitsrechtlichen Schrifttum vertretenen Auffassung sind die Länder befugt, gesetzliche Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst, insbesondere im Hochschulbereich, zu erlassen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |