Zur Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für befristete Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst

Entgegen einer im arbeitsrechtlichen Schrifttum vertretenen Auffassung sind die Länder befugt, gesetzliche Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst, insbesondere im Hochschulbereich, zu erlassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 22)
VerfasserIn: Walter, Hannfried
Ort / Verlag / Datum:11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
35.08 Dienst, öffentlicher
378.12 Universitäten: Lehrer
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Entgegen einer im arbeitsrechtlichen Schrifttum vertretenen Auffassung sind die Länder befugt, gesetzliche Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst, insbesondere im Hochschulbereich, zu erlassen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog