Zur Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für befristete Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst

Entgegen einer im arbeitsrechtlichen Schrifttum vertretenen Auffassung sind die Länder befugt, gesetzliche Vorschriften über die Befristung von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst, insbesondere im Hochschulbereich, zu erlassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1983; Nr 22)
VerfasserIn: Walter, Hannfried
Ort / Verlag / Datum:11.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
35.08 Dienst, öffentlicher
378.12 Universitäten: Lehrer
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-325075 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage