Unterlassungsanspruch des Betriebsrats : Bundesarbeitsgericht v.22.2.1983

Bedingen organisatorische oder technische Gründe, dass Arbeitnehmer in einem Rechenzentrum über das Schichtende hinaus arbeiten, so ist diese Mehrarbeit mitbestimmungspflichtig auch dann, wenn jeweils nur ein Arbeitnehmer länger arbeiten muss / Das Betriebsverfassungsgesetz kennt keinen allgemeinen...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit (1983; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:09.1983
Erscheinungsjahr:1983
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.814 Überstunden
331.15 Mitbestimmung
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-323178 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage